Abstandsregelung 10H für Sachsen sinvoll?

Seit gut einem Jahr wird in Sachsen darüber diskutiert, welche Abstandsregelung zwischen Wohnbebauung udn Windkraftanlagen zu einem für den Schutz der Anwohner, zum anderem zu einer Erreichung der Ausbeuziele der erneuerbaren Energien führt. Gerade in den letzten Tagen wurden die Debatten heftiger, da der Planungsverband Chemnitz/Erzgebirge eigentlich für Anfang Juli 2015 einen Entwurf für neue Windvorrangebiete präsentieren wollte. Eine Sitzung im April verhinderte dies, da die Verbandsmitglieder der Regionalplanung zu diesem Zeitpunkt den zuständigen Mitarbeitern noch einmal die Ausarbeitung und Abschätzung der Folgen einer 10H-Reglung mit auf dem Weg gaben.

Die 10H-Regelung besagt, dass der Abstand zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung die 10fache Bauhöhe der Windenergieanalge betragen sollte.

Da moderen und effiziente Windenergieanlagen eine Nabenhöhe von 120-140 m erreichen und Rotorradien von 50 - 65 m keine Seltenheit sind, beträgt die Bauhöhe ca. 200 m. Bei 10H ist der Abstand somit auf ca. 2.000m fixiert. Unter diesen Umständen würden keien neuen Windenergieanlagen in Sachsen mehr errichtet werden können. Aussagen von Verbandsmitgliedern, die Planer sollte doch kleinere Anlagen - mit Nabenhöhen von 60 -80 m bzw. einer Bauhöhe von 100 m planen- um die Abstände auf 1.000 m zu reduzieren, kontakarieren den Weg zu einer umweltfreundlichen Energieversorgung. Erstens gibt nur noch einen Hersteller, der derartige Anlagen anbietet und zweitens ist die Energieproduktion pro Anlage deutlich geringer. Hier trifft der Spruch "größer/höher ist weniger" zu. Eine Windenergieanlage mit 140 m Nabenhöhe und 56 m Rotorradius produziert pro Jahr die fast 6-fache Energiemenge einer 100 m hohen Windenergieanlage. 

Mit einer flexiblen Abstandsregelung, die wie bisher die Schall- /Schattenwerte sowie die optische Bedrängung berücksichtigt, könnten eine Vielzahl älterer und kleinere Anlagen durch wenige größere und efiizientere Anlagen ausgetauscht werden.