Wasserkraft
Für die wirtschaftliche Nutzung der Wasserkraft sind die nachfolgenden Bedingungen erforderlich:
- Fallhöhe > 0,5 Meter
- Durchflussmenge mindestens 0,030 m³/s (30l/s)
- Stromanschlussmöglichkeit in der Umgebung
- Besitz von Wassernutzungsrecht
Die Nutzung der Wasserkraft garantiert bei den oben genannten Bedingungen eine konstante Energieversorgung bei minimalen Kosten. Kleinwasserkraftanlagen ab 10 kW Leistung können mit Kaplanturbine oder mit Peltonturbine ausgestattet werden.
Die Abbildung zeigt die möglichen Turbinen-Varianten bei unterschiedlichen Durchflußmengen und Fallhöhen.