Windenergie
Windenergieanlagen symbolisieren eine faszinierende Art der Energieumwandlung. Der Wind strömt den Rotor der Windenergieanlage an. Die Rotorblätter der Windenergieanlage nehmen die kinetische Energie des Windes auf und erzeugen eine Drehbewegung. Der Generator in der Gondel der Windenergieanlage wandelt diese Rotationsbewegung in elektrische Energie um.
Für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen sind vielfältige Aufgaben und Schritte durchzuführen, bis die Windenergieanlage oder der Windpark errichtet und betrieben werden kann. Hierzu zählen:
- Flächensicherung für den Standort der Windenergieanlage zzgl. der
notwendigen Bauabstandsflächen, Zuwegung und Kabeltrassen mittels
Pachtvertrag
- Windpotenzialanalyse durch Windmessung oder Berechnung (auf der
Grundlage von Ertragswerten benachbarter Windenergieanlagen)
- Umweltmonitoring in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden
- Antragstellung gemäß Bundes-Immissionschutzgesetz zur Errichtung und
Betreibung von Windenergieanlagen
- Ermittlung eines Energieeinspeisepunktes und Abstimmung mit dem
Netzbetreiber
- Kabelquerschnittsberechnung im Windpark und zur Einspeisestelle
Gemeinsam mit Partnern und örtlichen Institutionen erledigen wir in enger Abstimmung mit Ihnen diese Aufgaben, um das jeweilige Projekt realisieren zu können.
Nach Errichtung der Windkraftanlage oder des Windparks ist eine technische Betriebsführung unerlässlich, um dauerhaft hohe Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewährleisten und somit maximale Energieerträge zu erzielen. Die technische Überwachung, turnusmäßige Sichtkontrollen und ein guter Kontakt zu den jeweiligen Serviceteams sichert einen optimalen Zustand der Windkraftanlagen und deren Umfeld. Folgende Aufgaben werden dazu von uns übernommen:
- rechnergestützte Statusüberwachung der Windkraftanlage(n)
- Soll-Ist-Vergleich mit Fehleranalyse
- monatliche Auswertung der Energieerträge, Stillstandszeiten sowie
Kontrolle der Abrechnung
- Sichtkontrolle der Windkraftanlage(n) und des Umfeldes in
turnusmäßigen Abständen (in Absprache mit dem Eigentümer)
- Sicherung der Einhaltung der Wartungstermine/-zyklen
- Aufnahme und Dokumentation von Fehlern und Schäden sowie die
eventuelle Abrechnung mit der Versicherung
- Auftragsvergabe und -kontrolle für die Grünpflege und Sicherung der
Zugänglichkeit in den Wintermonaten
Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind die notwendigen Voraussetzungen vorhanden:
- mehrjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Windenergieanlagen
- Schaltberechtigung bis zu 30 kV
- Untersuchung nach G41 (Höhentauglichkeit)
- PSA mit Zubehör und Rettungsgerät mit 130 m Seillänge
- Kontakte zu unabhängigen Serviceunternehmen und Gutachtern